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   OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 9 LA 452/19   

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OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 9 LA 452/19 (https://dejure.org/2019,43838)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.12.2019 - 9 LA 452/19 (https://dejure.org/2019,43838)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - 9 LA 452/19 (https://dejure.org/2019,43838)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG; § 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG; § 138 Nr. 3 VwGO
    Berufung in einem Rechtsstreit um die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Mögliche Gefährdung von Rückkehrern nach Afghanistan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Afghanistan: keine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung aufgeworfener Fragen zur Gefährdung von Rückkehrern; erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung und Prozesskostenhilfe; Afghanistan; Einzelfall; Erkenntnismittel; Erkenntnismittelliste; ...

  • rechtsportal.de

    Berufung in einem Rechtsstreit um die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft; Mögliche Gefährdung von Rückkehrern nach Afghanistan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 27.09.2019 - 7 A 1923/14

    Asylrecht (Afghanistan) Subsidiärer Schutz und nationales Abschiebungsverbot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 9 LA 452/19
    Diese Einzelfälle lassen aber schon angesichts ihrer geringen Zahl nicht den Schluss zu, dass derart schwerwiegende Folgen jeden Rückkehrer oder auch nur eine weit überwiegende Zahl an Rückkehrern treffen werden (vgl. Senatsurteil vom 29.1.2019 - 9 LB 93/18 - juris Rn. 123; so auch HessVGH, Urteile vom 27.9.2019 - 7 A 1637/14.A - juris Rn. 126 ff. und - 7 A 1923/14.A - juris Rn. 130 ff.).

    Der Senat sieht auf dieser Grundlage keine Veranlassung zu einer Neubewertung der Situation für Rückkehrer, zumal die geschilderten Einzelschicksale ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Rückkehrer aus Europa und der Türkei zu setzen wären, nicht lediglich ins Verhältnis zu den aus Deutschland abgeschobenen Afghanen (vgl. zu dieser Relation auch HessVGH, Urteile vom 27.9.2019 - 7 A 1637/14.A - juris Rn. 132 und - 7 A 1923/14.A - juris Rn. 136).

  • VGH Hessen, 27.09.2019 - 7 A 1637/14

    Asylrecht (Afghanistan) Subsidiärer Schutz und nationales Abschiebungsverbot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 9 LA 452/19
    Diese Einzelfälle lassen aber schon angesichts ihrer geringen Zahl nicht den Schluss zu, dass derart schwerwiegende Folgen jeden Rückkehrer oder auch nur eine weit überwiegende Zahl an Rückkehrern treffen werden (vgl. Senatsurteil vom 29.1.2019 - 9 LB 93/18 - juris Rn. 123; so auch HessVGH, Urteile vom 27.9.2019 - 7 A 1637/14.A - juris Rn. 126 ff. und - 7 A 1923/14.A - juris Rn. 130 ff.).

    Der Senat sieht auf dieser Grundlage keine Veranlassung zu einer Neubewertung der Situation für Rückkehrer, zumal die geschilderten Einzelschicksale ins Verhältnis zur Gesamtzahl der Rückkehrer aus Europa und der Türkei zu setzen wären, nicht lediglich ins Verhältnis zu den aus Deutschland abgeschobenen Afghanen (vgl. zu dieser Relation auch HessVGH, Urteile vom 27.9.2019 - 7 A 1637/14.A - juris Rn. 132 und - 7 A 1923/14.A - juris Rn. 136).

  • OVG Niedersachsen, 29.01.2019 - 9 LB 93/18

    "faktischer Iraner"; "real risk"; Abschiebung; Afghanistan; allgemeine Gewalt;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 9 LA 452/19
    Aus den vom Kläger benannten aktuellen Quellen, die im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats vom 29. Januar 2019 (- 9 LB 93/18 -) noch nicht vorlagen, ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die bisherigen Annahmen des Senats überholt wären und nunmehr jedem afghanischen Rückkehrer unabhängig von seinen individuellen Umständen eine rechtlich relevante Verfolgung bzw. ein ernsthafter Schaden drohen würde oder ihm Abschiebungsschutz zu gewähren wäre (insbesondere zu den Studien von Frau Stahlmann im Asylmagazin 8-9/2019 sowie der AHRDO aus November 2019).

    Diese Einzelfälle lassen aber schon angesichts ihrer geringen Zahl nicht den Schluss zu, dass derart schwerwiegende Folgen jeden Rückkehrer oder auch nur eine weit überwiegende Zahl an Rückkehrern treffen werden (vgl. Senatsurteil vom 29.1.2019 - 9 LB 93/18 - juris Rn. 123; so auch HessVGH, Urteile vom 27.9.2019 - 7 A 1637/14.A - juris Rn. 126 ff. und - 7 A 1923/14.A - juris Rn. 130 ff.).

  • BVerwG, 01.10.1985 - 9 C 20.85

    Asylanspruch bei einer Verfolgungsmaßnahme "im Bereich des Möglichen"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 9 LA 452/19
    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet, dass ein Urteil nur auf solche Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, zu denen sich die Beteiligten äußern können (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 18.5.1985 - 2 BvR 414/84 - BVerfGE 70, 180 = NVwZ 1989, 198 = juris Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 1.10.1985 - 9 C 20.85 - InfAuslR 196, 56 = juris Rn. 8).

    Hieraus folgt im gerichtlichen Asylverfahren grundsätzlich die Pflicht des Gerichts, die Erkenntnismittel, auf die es seine Entscheidung zu stützen beabsichtigt, in einer Weise zu bezeichnen und in das Verfahren einzuführen, dass für einen Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit besteht, diese zur Kenntnis zu nehmen und sich zu äußern (BVerfG, Beschluss vom 16.5.2007 - 2 BvR 1782/04 - juris Rn. 12ff.; BVerwG, Urteil vom 1.10.1985 - 9 C 20.85 - DVBl 1986, 102 = juris Rn. 8).

  • VGH Bayern, 23.10.2019 - 13a ZB 19.32670

    Grundsatzberufung wegen einer ernsthaften individuelle Bedrohung aufgrund der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 9 LA 452/19
    Überdies kann die Frage, ob in Herat oder Mazar-e Sharif aufgrund einer "Verwestlichung" die Voraussetzungen des §§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 AsylG bzw. § 60 Abs. 5 AufenthG vorliegen, nicht allgemeingültig beantwortet werden, sondern erfordert eine Prüfung anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls (hierzu bereits der Senatsbeschluss vom 13.9.2019 - 9 LA 309/19 - n. v.; ebenso: BayVGH, Beschluss vom 23.10.2019 - 13a ZB 19.32670 - juris Rn. 6 ff.).

    Auch aus den weiteren im Zulassungsverfahren benannten Quellen, die im Zeitpunkt der Entscheidung des Senats vom 29. Januar 2019 noch nicht vorlagen, ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die bisherigen Annahmen des Senats überholt wären und nunmehr jedem afghanischen Rückkehrer unabhängig von seinen individuellen Umständen eine rechtlich relevante Verfolgung bzw. ein ernsthafter Schaden drohen würde oder ihm Abschiebungsschutz zu gewähren wäre (so im Ergebnis auch BayVGH, Beschluss vom 23.10.2019, a. a. O., Rn. 7).

  • BVerfG, 10.02.1987 - 2 BvR 314/86

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Versagung einer angemessenen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 9 LA 452/19
    Der jeweilige Beteiligte muss nach Lage der Dinge alle zumutbaren und tauglichen prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um noch in derselben Instanz sein Anliegen zu Gehör zu bringen (BVerfG, Beschluss vom 10.2.1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220 (225) = juris Rn. 14; Beschluss vom 2.5.1995 - 2 BvR 611/95 - DVBl 1995, 847 = juris Rn. 25; Funke-Kaiser in GK-AsylG, Stand: März 2019, § 78 Rn. 276).
  • BVerfG, 02.05.1995 - 2 BvR 611/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 9 LA 452/19
    Der jeweilige Beteiligte muss nach Lage der Dinge alle zumutbaren und tauglichen prozessualen Möglichkeiten ausschöpfen, um noch in derselben Instanz sein Anliegen zu Gehör zu bringen (BVerfG, Beschluss vom 10.2.1987 - 2 BvR 314/86 - BVerfGE 74, 220 (225) = juris Rn. 14; Beschluss vom 2.5.1995 - 2 BvR 611/95 - DVBl 1995, 847 = juris Rn. 25; Funke-Kaiser in GK-AsylG, Stand: März 2019, § 78 Rn. 276).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 9 LA 452/19
    Der Kläger verweist zwar auf Einzelfälle von Stigmatisierungen, von denen die Gutachterin Frau Stahlmann gegenüber dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg berichtet hat (vgl. VGH BW, Beweisbeschluss vom 12.9.2018 - A 11 S 316/17 -).
  • OVG Niedersachsen, 21.09.2015 - 9 LB 20/14

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft gegenüber einer afghanischen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 9 LA 452/19
    So hat der erkennende Senat auch in dem von dem Kläger zitierten Urteil vom 21. September 2015 (- 9 LB 20/14 - juris Rn. 39), in dem er festgestellt hat, dass in ihrer Identität westlich geprägte afghanische Frauen eine bestimmte soziale Gruppe i. S. d. § 3b Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 1 AsylG bilden, eine umfassende Gesamtwürdigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls vorgenommen, was der Kläger auch selbst einräumt.
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2019 - 9 LA 452/19
    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet, dass ein Urteil nur auf solche Tatsachen und Beweismittel gestützt werden darf, zu denen sich die Beteiligten äußern können (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 18.5.1985 - 2 BvR 414/84 - BVerfGE 70, 180 = NVwZ 1989, 198 = juris Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 1.10.1985 - 9 C 20.85 - InfAuslR 196, 56 = juris Rn. 8).
  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Berufungszulassung gegen die

  • OVG Niedersachsen, 30.05.1996 - 12 L 2401/96

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Nicht eingeführtes Erkenntnismittel; Allgemeine

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.01.1997 - 13 A 5120/96

    Einführung einer umfangreichen Erkenntnisliste ; Mündliche Verhandlung; Gewährung

  • OVG Hamburg, 25.03.2021 - 1 Bf 388/19

    Erfolglose Klage eines jungen, erwachsenen, gesunden und alleinstehenden Mannes

    Allerdings ergibt sich aus den genannten Arten von Feindseligkeit für Rückkehrer mit den vorliegend relevanten Merkmalen im Regelfall keine tatsächliche Gefahr einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung (so auch VGH Mannheim, Urt. v. 29.10.2019, 11 S 1203/19, juris Rn. 39; Urt. v. 26.6.2019, 11 S 2108/18, juris Rn. 73 ff., 124 ff.; eingehend in Urt. v. 12.10.2018, 11 S 316/17, juris Rn. 321 ff., 411 ff., 426; VGH Kassel, Urt. v. 23.8.2019, 7 A 2750/15.A, juris Rn. 91 ff., 131, 149; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.12.2019, 9 LA 452/19, juris Rn. 14 ff.; Urt. v. 29.1.2019, 9 LB 93/18, juris Rn. 117 ff., 148; OVG Münster, Urt. v. 18.6.2019, 13 A 3930/18.A, juris Rn. 246, 278; VG Köln, Urt. v. 25.8.2020, 14 K 1041/17.A, juris Rn. 59).
  • VG Hannover, 09.07.2020 - 19 A 11909/17

    Abschiebehindernis; Abschiebungsverbot; Afghanistan; Alleinstehend; Arbeitsfähig;

    Zwar mag man in Bezug auf die Studien über Rückkehrer aus dem westlichen Ausland bemängeln, dass die Anzahl der Untersuchten im Verhältnis zur Gesamtzahl der Rückkehrer aus Europa und der Türkei zu gering sei (so hinsichtlich der Studie von Frau Stahlmann zuletzt Nds. OVG, Beschl. v. 12.12.2019 - 9 LA 452/19 -, juris Rn. 15).
  • VG Hamburg, 30.09.2020 - 1 A 2533/20

    Widerruf eines nationalen Abschiebungsverbotes, hier: Afghanistan

    Es gibt keine dahingehende Studie, die hinsichtlich der Anzahl der Untersuchten im Verhältnis zur Gesamtzahl der Rückkehrer aus dem westlichen Ausland belastbar wäre (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.12.2019, 9 LA 452/19, juris Rn. 15).
  • VG Bayreuth, 26.06.2020 - B 8 K 17.32211

    Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären

    Zusätzlich wären die Zahlen zur Gesamtzahl der Rückkehrer aus Europa und der Türkei ins Verhältnis zu setzen und nicht lediglich zu den aus Deutschland abgeschobenen Afghanen (NdsOVG B.v. 12.12.2019 - 9 LA 452/19, Rn. 15 - juris; vgl. zu dieser Relation auch: HessVGH, U.v. 27.9.2019 - 7 A 1637/14.A - juris Rn. 132 und - 7 A 1923/14.A - juris Rn. 136).

    Stahlmann räumt selbst Raum für solch kritische Betrachtungen ein (Stahlmann, Studie zum Verbleib und zu Erfahrungen abgeschobener Afghanen, Asylmagazin 8-9/2019, Seite 285; vgl. auch ausführlich NdsOVG B.v. 12.12.2019 - 9 LA 452/19, Rn. 15 - juris).

  • VG Hamburg, 09.04.2024 - 10 A 5193/23

    Zur Flüchtlingsrelevanz der "Verwestlichung" einer jungen iranischen Frau

    Wann ein solcher Grad der Identitätsprägung hinsichtlich der in Europa gelebten Wertevorstellung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern erreicht ist, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten, sondern bedarf der Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalles im Rahmen einer umfassenden Gesamtwürdigung aller Umstände (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.12.2019, 9 LA 452/19, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VG Hamburg, 07.08.2020 - 1 A 3562/17

    Zur Sicherheitslage in der Provinz Kabul i.S.v. § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG und

    Es gibt keine dahingehende Studie, die hinsichtlich der Anzahl der Untersuchten im Verhältnis zur Gesamtzahl der Rückkehrer aus dem westlichen Ausland belastbar wäre (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.12.2019, 9 LA 452/19, juris Rn. 15).
  • VG Bayreuth, 23.07.2021 - B 8 K 19.31478

    Widerruf eines Abschiebungsverbot für einen Afghanen nach Volljährigkeit

    Zusätzlich wären die Zahlen zur Gesamtzahl der Rückkehrer aus Europa und anderen Ländern, wie beispielsweise der Türkei, ins Verhältnis zu setzen und nicht lediglich zu den aus Deutschland abgeschobenen Afghanen (NdsOVG B.v. 12.12.2019 - 9 LA 452/19, Rn. 15 - juris; vgl. zu dieser Relation auch: HessVGH, U.v. 27.09.2019 - 7 A 1637/14.A - juris Rn. 132 und - 7 A 1923/14.A - juris Rn. 136).

    Stahlmann räumte selbst Raum für solch kritische Betrachtungen ein (Stahlmann, Studie zum Verbleib und zu Erfahrungen abgeschobener Afghanen, Asylmagazin 8-9/2019, Seite 285; vgl. auch ausführlich NdsOVG B.v. 12.12.2019 - 9 LA 452/19, Rn. 15 - juris).

  • VG Oldenburg, 12.01.2023 - 12 A 1303/20

    Afghanistan: Keine Flüchtlingseigenschaft wegen befürchteter Verfolgung des

    Erforderlich ist vielmehr eine identitätsprägende "Verwestlichung", die nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu untersuchen ist (vgl. Nds. OVG Lüneburg, Urteil vom 2 1 . September 2015 - 9 LB 20/14 -, juris, Rn. 39; Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 9 LA 452/19 -, juris, Rn. 13).

    Dabei sind die Maßgaben des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zugrunde zu legen, dass es einem Rückkehrer grundsätzlich zumutbar ist, zurückhaltend aufzutreten, um Stigmatisierungen zu vermeiden, zumal sich ein Rückkehrer auch im Westen auf eine für ihn fremde Gesellschaft einstellen musste und insoweit bereits Erfahrungen gesammelt hat (vgl. Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 9 LA 452/19 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).

  • VG Hamburg, 07.07.2021 - 10 A 2109/19

    Iran: Asylrelevanz identitätsprägender Zuwendung zum christlichen Glauben und

    Eine solche "Verwestlichung" ist nach den konkreten Umständen des Einzelfalles zu untersuchen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.12.2019, 9 LA 452/19, juris Rn. 13).(Rn.43).

    Erforderlich ist aber nach dieser Auffassung eine - identitätsprägende - "Verwestlichung" (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 21.9.2015, 9 LB 20/14, juris Rn. 39 für Afghanistan), die nach den konkreten Umständen des Einzelfalls zu prüfen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.12.2019, 9 LA 452/19, juris Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2023 - 10 LA 48/23

    Anlandungszahlen; Aufnahmekapazität; Dublin III-VO; Umdeutung; Wahlfeststellung;

    Es reicht deshalb nicht, wenn der Zulassungsantragsteller sich lediglich gegen die Würdigung seines Vorbringens durch das Verwaltungsgericht wendet und eine bloße Neubewertung der vom Verwaltungsgericht berücksichtigten Erkenntnismittel verlangt ( Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.12.2019 - 9 LA 452/19 -, juris Rn. 5; GK-AsylG, Stand: Mai 2022, § 78 AsylG Rn. 609 m.w.N.; vgl. auch Hailbronner, Stand: März 2022, § 78 AsylG Rn. 28).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2021 - 9 LA 150/20

    Afghanistan; grundsätzliche Arbeitsfähigkeit; Bedingungen, humanitäre;

  • VG Hamburg, 26.02.2021 - 1 A 53/19

    Zu den Voraussetzungen eines nationalen Abschiebungsverbots aus § 60 Abs. 5

  • VG Cottbus, 26.08.2020 - 6 K 710/17

    Asyl, Abschiebungsschutz nach § 60, Abs. 1 und Abs. 2-7 AufenthG,

  • VG Hannover, 03.03.2020 - 7 A 3293/17

    Afghanistan; Familien-Flüchtlingsschutz; Flüchtlingseigenschaft

  • VG Hamburg, 19.01.2021 - 1 A 5327/17

    Asylverfahren: Glaubhaftigkeit eines Vortrags hinsichtlich einer Verfolgung in

  • VG Düsseldorf, 02.03.2020 - 28 K 8621/17
  • VG Hamburg, 18.11.2020 - 1 A 5933/18
  • VG Hamburg, 20.07.2021 - 10 A 5156/18

    Zu der Frage, ob eine in ihrer Identität westlich geprägte iranische Frau im

  • VG Cottbus, 26.08.2020 - 6 K 639/17
  • VG Cottbus, 07.07.2020 - 3 K 1464/17
  • VG Hamburg, 14.04.2021 - 1 A 4960/19

    Afghanistan: Subsidiärer Schutz wegen Bedrohung durch Onkel und Taliban; fehlende

  • VG Hamburg, 30.03.2021 - 1 A 852/19

    Afghanistan: Klage abgewiesen. Kein Anspruch auf die Zuerkennung der

  • VG Hamburg, 11.03.2021 - 1 A 756/18

    Afghanistan: kein Abschiebungsverbot wegen humanitärer Lage in Afghanistan

  • VG Hamburg, 24.02.2021 - 1 A 9034/17

    Afghanistan: Flüchtlingseigenschaft wegen Verfolgung durch Taliban

  • VG Cottbus, 02.09.2020 - 6 K 660/17
  • VG Hamburg, 12.07.2021 - 1 A 2824/19

    Afghanistan: Widerruf von Abschiebungsverbot nach Rückreise; Antragsteller

  • VG Ansbach, 22.06.2020 - AN 18 K 17.30318

    Rückkehr alleinstehender, erwerbsfähiger und gesunder junger Männer nach

  • VG Hamburg, 08.11.2022 - 10 A 2821/20

    Iran: Flüchtlingseigenschaft wegen geschlechtsspezifischer Verfolgung

  • VG Oldenburg, 29.08.2022 - 3 A 4215/16

    Afghanistan: Flüchtlingseigenschaft bei identitätsprägender Verwestlichung

  • VG Ansbach, 22.06.2020 - AN 18 K 17.30767

    Erfolglose Asylklage - Einzelfall - (Afghanistan)

  • VG Ansbach, 15.01.2020 - AN 18 K 17.30993

    Erfolgolse Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen

  • VG Hamburg, 08.12.2021 - 8 A 5783/19

    Irak: Abschiebungsverbot für weibliche Schutzsuchende mit ausgeprägter westlicher

  • VG Bremen, 21.12.2022 - 1 K 1535/20

    Asylrecht, Urteil vom 21.12.2022 - Frau; Nachfluchtgrund; westlicher Lebensstil

  • VG Bremen, 18.01.2023 - 1 K 1738/21

    Iran: Weiteres Asylverfahren für westlich geprägte Konvertitin wegen Änderung der

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2022 - 10 LA 86/22

    Iran: Dublin Bulgarien: Ukraine-Krieg, Berufung nicht zugelassen, keine

  • VG Bremen, 30.11.2022 - 1 K 1527/20

    Iran: Flüchtlingseigenschaft für Frau mit westlich geprägtem Lebensstil

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